08.01.2009
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
zum Herunterladen: Vorsorgevollmacht.pdf (37,43 KB)
Jeden von uns kann unverhofft ein Unfall, eine Krankheit, eine Operation, eine geistige, seelischeoder körperliche Behinderung ereilen. Ein "Was soll mir schon passieren" ist kaum die richtige Antwort.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass in den geschilderten Fällen Familienangehörige, Ehegatten, Kinder oder Lebenspartner einspringen und entscheiden dürfen. Auch Ehegatten, Lebenspartner Geschwister oder Kinder können nur mit einer Vollmacht handeln. Das heißt, es muss eine eindeutige schriftliche Willenserklärung vorliegen. Für den Ernstfall sollte jeder Vorsorge treffen.
